Auszug aus der Stiftungssatzung vom 4. März 1955

"Getragen durch Gelder der Preußischen Opfer verpflichtet sich die ARNDORFF-Stiftung für die Zeit ihres Bestehens dem Grundsatz der künstlerischen Kraft Rechnung zu tragen. Aus diesem Selbstverständnis heraus unterstützt sie durch Stipendien und unabhängige Beratungsprogramme den Erhalt innovativer Kunst."


Das historische Archiv und der Brunnen des Vergessens.
Das Arndorff-Archiv Schwelmstadt

Die vollständige Satzung können Sie hier als PDF-Dokument einsehen.

Querstrich mit Schnörkeln.
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Die Arndorff-Stiftung fördert Schwerpunktmäßig Dichtung, Musik und Malerei.