
Auszug aus der Stiftungssatzung vom 4. März 1955
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"Getragen durch Gelder der Preußischen Opfer verpflichtet sich die ARNDORFF-Stiftung für die Zeit ihres Bestehens dem Grundsatz der künstlerischen Kraft Rechnung zu tragen. Aus diesem Selbstverständnis heraus unterstützt sie durch Stipendien und unabhängige Beratungsprogramme den Erhalt innovativer Kunst." |
![]() Das Arndorff-Archiv Schwelmstadt |
Die vollständige Satzung können Sie hier als PDF-Dokument einsehen.
